Willkommen in Sasbach am Kaiserstuhl!

Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl
mit den Ortsteilen Jechtingen und Leiselheim
Landkreis Emmendingen

Die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl mit circa 3.500 Einwohnern ist infolge Freiwerdens der Stelle zum 01.05.2024 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 03. März 2024, eine eventuell notwendige Stichwahl am Sonntag, dem 17. März 2024 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 05. Februar 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Sasbach am Kaiserstuhl, Limburgstr. 6, 79361 Sasbach am Kaiserstuhl, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/ des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Sasbach a.K., Limburgstr. 6, 79361 Sasbach a.K. kostenfrei ausgegeben);

eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl.Diese findet zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr.

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Verkauf von Baugrundstücken im Höchsgebotsverfahren (ohne Sozialkriterien) der Gemeinde Sasbach Baugebiet Löchleäcker-Sponeckstraße in Jechtingen

Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,

es ist soweit!

Der Verkauf von Baugrundstücken im Neubaugebiet Löchleäcker-Sponeckstraße über die Online-Plattform „Baupilot“ auf der Gemeindewebseite ist gestartet.

Die Grundstücke sind im Bieterverfahren zum Verkauf ausgeschrieben.

Zur Abgabe eines Angebotes müssen Sie sich auf der Online Plattform www.baupilot.com registrieren und Ihr Gebot für das gegen Höchstgebot zum Verkauf stehende Grundstück abgeben.

Den Zugang zu „Baupilot“ finden Sie auf unserer Webseite www.sasbach.eu unter Wirtschaft & Bauen -> Baugebiete.

Bitte beachten Sie, dass durch die Registrierung noch keinerlei Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes entsteht.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

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Wasserzählerablesung

Wasserzählerablesung 2023

In den nächsten Tagen erhalten Sie in gewohnter Weise von unserem Servicepartner Co-met GmbH aus Saarbrücken die Ablesekarten für die Wasserzählerstände. Die Zählerstände sind von den Hauseigentümern selbst abzulesen und bis zum 30.11.2023 zurückzumelden. Ihren gemeldeten Zählerstand werden wir in den Vorjahren maschinell auf den 31.12.2023 hochrechnen.

Bitte vergleichen Sie bei Ablesung Ihre Zählernummer auf der Ablesekarte mit der Zählernummer am Wasserzähler. Nachdem Sie die Zählerstände abgelesen haben, stehen Ihnen verschiedene Rückmeldemöglichkeiten (Internet, QR-Code, Fax- oder Postweg, WhatsApp) zur Verfügung. Diese sind im Anschreiben aufgeführt. Sie können die Ablesekarten selbstverständlich auch in den Briefkasten bei der Finanzverwaltung, Hauptstr. 16 einwerfen.

Wir bitten Sie, den auf 30.11.2023 terminierten Abgabetermin einzuhalten, da wir ansonsten die zu spät bzw. nicht gemeldeten Zählerstände auf Basis der Vorjahresverbräuche schätzen müssen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ringswald (Tel.: 07642/9101-26) oder per E-mail unter ringswald@sasbach.eu ) gerne zur Verfügung. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.

Finanzverwaltung

Zählerstand erfassen hier...

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Termin nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 20.12.2023 statt.

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Für die anstehende Bürgermeisterwahl im März 2024 suchen wir Kandidaten

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Naturkindergarten Rebenbummler

Leiselheim bekommt eine Kindereinrichtung. Der Naturkindergarten „Rebenbummler“ soll zeitnah Fahrt aufnehmen und die Einrichtungslandschaft in Sasbach ergänzen. Interessierte Eltern können sich bereits jetzt über den Standort informieren und über den Kontakt beim Träger „Vielfalt für Kinder gemeinnützige GmbH“ anmelden oder ins Gespräch kommen.
Der Naturkindergarten „Rebenbummler“ startet zunächst mit einer Gruppe (20 Kinder) und kann auf dem ausgesuchten Platz auf eine weitere Gruppe erweitert werden. Anmeldungen können direkt auf der Website https://www.vielfalt-fuer-kinder.de/rebenbummler.html eingegeben werden. Bei telefonischen Fragen sprechen Sie das Team rund um die Platzvergabe und Betreuungsverträge unter 07641 . 96 73 832 gern an. Mails erreichen den Träger unter betreuung@mrfk.de. Gern stellen wir auch den Kontakt zu unserer Leitung her, damit sich vor Ort informiert und kennengelernt werden kann.

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Infos zur Grundsteuerreform

Hinweise hier...
Erklärvideo hier...

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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte Antragsverfahren startet am 8. Mai 2023 mit Online-Portal

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem am 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg ab dem am 8. Mai 2023.

Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.

Zur Härtefallhilfe wird parallel zum Start des Antragsverfahrens am 8.5.2023 eine Telefon-Hotline geschaltet. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern. Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner -https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) sollen als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse Hamburg über folgenden Link beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte

Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.

Weitere Infos und Link zum Antragsverfahren:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

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Termine 2023

12.12.2023

Abfuhr Papiertonne

13.12.2023

Abfuhr Gelber Sack

18.12.2023

Abfuhr Graue Tonne

28.12.2023

Abfuhr Gelber Sack

02.01.2024

Abfuhr Graue Tonne

10.01.2024

Abfuhr Papiertonne

11.01.2024

Abfuhr Gelber Sack

13.01.2024

Christbaumabfuhr

Grünschnitt-Platz von 10 - 12 Uhr geöffnet

15.01.2024

Abfuhr Graue Tonne

24.01.2024

Abfuhr Gelber Sack

29.01.2024

Abfuhr Graue Tonne

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Veranstaltungskalender 2023

  • Dezember

    02.12.2023
    Musikverein Sasbach
    Jahreskonzert

    03.12.2023
    Evangelische Kirchengemeinde Königschaffhausen- Leiselheim
    Adventsbasar, Kirchplatz Königschaffhausen

    03.12.2023
    Mandolinenverein Jechtingen
    Kirchenkonzert, Kirche Jechtingen

    03.12.2023
    Landfrauen Leiselheim
    Seniorennachmittag, Bürgersaal

    08.12.2023
    DRK Jechtingen
    Altpapiersammlung

    16./ 17.12.2023
    Weihnachtszauber, Sportplatz Sasbach

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Der A+K Verlag aus Freiburg hat für unsere Gemeinde wieder eine Informationsbroschüre für Bürger, Gäste und Betriebe erstellt. Dieses ausführliche Informationsheft beinhaltet Wissenswertes über die Gemeinde, den Tourismus und das Vereinsleben.

Die Informationsbroschüre dient als regionales und überregionales Marketinginstrument.

Die Broschüre ist im Rathaus und den Ortschaftsverwaltungen kostenlos erhältlich und wird auch unseren Neubürgern bei der Anmeldung ausgehändigt.

Wenn Sie auf das Bild klicken, können Sie sich die Broschüre auch online ansehen.

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NEU ab sofort präsentieren wir uns mit einem Video-Streifzug durch die Gemeinde Sasbach

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Wir sind umgezogen

Folgende Ämter sind in der Limburgstraße 6 erreichbar:

- Bürgermeister
- Sekretariat
- Bürgeramt
- Tourist-Information
- Hauptamt
- Bauverwaltung
- Standesamt
- Ordnungsamt

Das Rechnungsamt finden Sie weiterhin in der Hauptstraße 16 (über der ehemaligen Volksbank).

Sprechzeiten

RATHAUS SASBACH

Montag, Donnerstag und Freitag

8:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch

8:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Dienstag

geschlossen

Ortsverwaltung Leiselheim

Dienstag

8:00 - 9:00 Uhr

Donnerstag

17:00 - 18:00 Uhr

Ortsverwaltung Jechtingen

Dienstag

9:00 - 11:00 Uhr

Donnerstag

17:00 - 18:30 Uhr

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