Was tun als Corona positiv getestete Person, Haushaltsangehöriger oder Kontaktperson?
Was tun als Corona positiv getestete Person, Haushaltsangehöriger oder Kontaktperson?
Sie müssen sich in folgenden Fällen unverzüglich in häusliche Absonderung begeben:
wenn Sie mittels PCR-Test oder Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test) positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind,
wenn Sie auf Ihr PCR-Testergebnis warten,
wenn eine haushaltsangehörige Person oder enge Kontaktperson Ihnen mitteilt, dass sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde und Sie nicht geimpft/geboostert oder genesen sind.
In den oben genannten Fällen erfolgt keine offizielle Aufforderung zur Absonderung. Sie sind verpflichtet sich eigenständig aufgrund der CoronaVO Absonderung abzusondern.
Das Gesundheitsamt und auch die Gemeindeverwaltung wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen keinen Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden.
In der Regel dauert Ihre Absonderung 5 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Probenahme. Das Testergebnis erhalten Sie direkt von der Teststelle bzw. dem Labor (meist per App, Mail oder Ausdruck).
In der Zeit der Absonderung ist es Ihnen grundsätzlich untersagt, Ihre Wohnung zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Haushalt angehören.
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung erhalten Sie auch hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
Absonderungsbescheinigung beantragen
Sie sind positiv getestet worden oder hatten engen Kontakt zu einer infizierten Person? Dann können Sie eine Bescheinigung anfordern, die Ihnen die Pflicht zur Isolation über den erforderlichen Zeitraum bestätigt. Durch die Änderung der CoronaVO‐Absonderung werden Bescheinigungen über die Absonderungspflicht (Quarantäne bzw. Isolation) nur noch auf Antrag ausgestellt.
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Einkaufsservice des DRK während Ihrer Quarantäne
Liebe Einwohner*innen,
durch die Pandemie sind oft Ehepaare oder Familien zeitgleich in Quarantäne. Aus diesem Grund dürfen Sie das Anwesen nicht verlassen und benötigen Hilfe beim Einkaufen.
Bei Bedarf erhalten Sie Hilfe über das DRK in Form eines kostenlosen Einkaufsservices:
Sasbach: DRK-Arbeitskreis Tel. 07642/926912 oder Tel. 0172/1316356
Jechtingen: DRK Ortsverband Tel. 0173/5951612
Leiselheim: Ortsvorsteherin Liane Müller, Tel. 07642/6036, E-Mail ov-leiselheim@t-online.de vermittelt den Kontakt zu den Helfern des örtlichen DRK.
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Corona-Testzentrum
Bürgerteststationen in Sasbach
Corona Antigen Schnelltestungen in Sasbach
Am Rhein 3 (im alten Zollhäusle)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 - 10.00 Uhr und von 16.30 - 17.30 Uhr
Samstag und Sonntag von 10.00 - 11.00 Uhr
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Aktuelle Informationen und die Corona-Verordnung der Landesregierung hier...
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Coronavirus - Unterstützung und Hilfe für Unternehmen
Informationen dazu finden Sie hier...
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